Kunstflug

Patrouille de France auf der ILA Berlin
Die Lo-100 wurde 1952 vorgestellt und blieb bis Ende der 1980er-Jahre das Segelkunstflugzeug schlechthin. Heute wird die Vollacroklasse von Swift und Fox dominiert.

Kunstflug ist eine mit einem Luftfahrzeug ausgeführte Flugbewegung oder -figur, die für den Normalflug nicht erforderlich ist. Damit verbunden sind oft anomale Fluglagen und Fluggeschwindigkeiten sowie spezielle Flugmanöver wie beispielsweise Formationsflüge.

Mit dem Wort „Kunstflug“ wurden in der Frühzeit der Fliegerei alle durch den Menschen unternommene Flugversuche bezeichnet, als Gegensatz zum natürlichen Flug der Vögel. Siehe dazu Geschichte der Luftfahrt. Die gesetzlichen Bestimmungen definieren Kunstflug (in FCL.010 der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011) als „ein absichtliches Manöver in Form einer abrupten Änderung der Fluglage eines Luftfahrzeugs, eine abnorme Fluglage oder eine abnorme Beschleunigung, die für einen normalen Flug oder für die Unterweisung für Lizenzen oder Berechtigungen außer der Kunstflugberechtigung nicht notwendig sind“.

Die lizenzrechtlichen Voraussetzungen für Kunstflug sind Bestandteil der EU.FCL-Richtlinien, das heißt Ausbildung und Lizenzierung für Kunstflug sind europaweit gleich geregelt. Danach bedürfen Flugzeug-, Hubschrauber- und Segelflugzeugführer für Kunstflüge nach § FCL.800 der europäischen Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 eine entsprechende Kunstflugberechtigung, zu deren Erteilung eine mindest 5-stündige theoretische und praktische Kunstflugausbildung zu absolvieren ist.[1]

Kunstflug wird auch mit geeigneten ferngesteuerten Flugmodellen durchgeführt.

  1. EU-Verordnung 1178/2011 (Eu-FCL) (PDF), abgerufen am 10. August 2015

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