Als Kunstraub wird das Entwenden wertvoller Kunst- und Kulturgegenstände aus öffentlichen Sammlungen, Museen oder Galerien bezeichnet. Es handelt sich um ein historisch-empirisches Phänomen und rechtspolitisches Schlagwort, nicht aber um einen bestimmten Rechtsbegriff oder selbständigen Straftatbestand im internationalen oder nationalen Strafrecht.[1]
Der illegale Handel mit Kulturgut aus Raubgrabungen, zerstörerische Plünderungen von antiken Kultstätten und Kunstraub aus Kirchen, Museen und Sammlungen steht neben Geldwäsche, Korruption, Drogen-, Menschen- und illegalem Waffenhandel mittlerweile weltweit an oberster Stelle krimineller Aktivitäten.[2] Laut LKA-Bayern entstehen jährliche Schäden in Höhe von 5 Milliarden US-Dollar, der Bundesverband der Sachverständigen nennt eine Schadenssumme von 6 bis 8 Milliarden US-Dollar pro Jahr.[3][4]
In der Statistik des BKA wird die Zahl der in Deutschland polizeilich registrierten Diebstahls-Delikte im Bereich Antiquitäten, Kunst- und sakrale Gegenstände für 2018 mit 1.403 Fällen angegeben. Das höchste Vorkommen seit 2001 war mit 2.930 Delikten im Jahr 2012 zu verzeichnen.[5] Die Aufklärungsquote lag in Deutschland 2018 bei 25,5 %.[6]