Ein Kunstverlag ist ein spezielles Unternehmen im Verlagswesen. Es beschäftigt sich sowohl mit der Herstellung als auch mit der Verbreitung von Grafiken wie Kunstblättern, Bilderbogen, Postern, Post- und Ansichtskarten, Bildkalendern,[1] oder Kupfer- und Stahlstichen, Radierungen, Holzschnitten, Lithographien, Öldruck- oder Ölfarbendrucken, Fotografien und Lichtdrucken, Heliogravüren, Farbendrucken und anderen bildhaften Vervielfältigungen. Diese Veröffentlichungen können sowohl als Einzelblätter oder in Sammelwerken verlegt werden.[2]
Ab dem Ende des 18. Jahrhunderts bezeichneten sich Kunstverlage oftmals als „Kunst-Anstalt“ oder „Artistische Anstalt“. Diese waren mitunter auch mit Druckereien verbunden. Kunstverlage sind häufig in Kombination mit Kunstbuchverlagen anzutreffen.[1]
Das Deutsche Wörterbuch der Gebrüder Grimm von 1873 bezeichnete den Kunstverlag als „Verlag des Kunsthändlers.“[3]
Der Kunstverlag als Sonderform des Kunsthandels unterliegt speziellen gesetzlichen Schutzbestimmungen, insbesondere zum Urheberrecht.[2]