Kurzwaffe

Kurzwaffen bilden eine Kategorie zur Typologie von Waffen. Klassifiziert werden damit Schusswaffen bzw. Handfeuerwaffen nach den Begriffsbestimmungen des deutschen Waffengesetzes (WaffG). Es handelt sich definitionsgemäß um alle Schusswaffen, die keine Langwaffen sind – das heißt, die als Waffe oder in bestimmten Teilen gewisse Höchstlängen nicht überschreiten.[1]

  1. WaffG, Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen, Abschnitt 1. Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen, U 1. Schusswaffen, 1. (Stand 1. September 2006).

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