Landesbausparkasse

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Eine Landesbausparkasse (LBS) ist eine öffentlich-rechtliche Bausparkasse im Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe. Die Firmierung als „Landesbausparkassen“ soll sie von den privaten Bausparkassen abgrenzen. Die Gruppe der derzeit fünf Landesbausparkassen besteht aus Instituten, die überwiegend in der öffentlichen Trägerschaft eines oder mehrerer Bundesländer und/oder der jeweiligen Sparkassenorganisation stehen. Die Landesbausparkassen sind Mitglieder im Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) und werden von dort durch die Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen betreut.[1]

Drei Landesbausparkassen sind unselbständige Abteilungen oder Geschäftsbereiche einer Landesbank oder Sparkasse. Sie gelten dennoch, gemäß dem Bausparkassengesetz (BSpkkG), als selbständige Bausparkassen. Drei Landesbausparkassen sind rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechtes. Zwei Landesbausparkassen firmieren als Aktiengesellschaft, gehören aber aufgrund ihres öffentlichen Auftrags und ihres regional begrenzten Tätigkeitsgebietes zur Gruppe der öffentlichen Bausparkassen.

Auf Grund der regionalen Gebietsaufteilung auf einzelne oder eine Gruppe von Bundesländern, stehen die Landesbausparkassen, im Gegensatz zu den bundesweit tätigen privaten Bausparkassen, untereinander nicht im Wettbewerb, sondern sind – parallel zu den Sparkassen – lediglich in ihrer satzungsgemäßen Region tätig (Regionalprinzip). Neben ihrem Kerngeschäft mit Bausparverträgen sind die Landesbausparkassen über ihre Immobiliengesellschaften (LBS Immobilien, in Bayern: Sparkassen-Immobilien) auch in der Wohnimmobilien-Vermittlung aktiv.

  1. Helmut W. Jenkis, Grundlagen der Wohnungsbaufinanzierung, Oldenbourg Verlag, 1995, S. 59 f.

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