Landesdatenschutzgesetze sind die in den 16 Bundesländern verabschiedeten landesrechtlichen Pendants zum Bundesdatenschutzgesetz (für Behörden des Bundes und private Unternehmen).
Die Landesdatenschutzgesetze gelten für die jeweiligen Landesbehörden und Kommunalverwaltungen. Sie gelten gegebenenfalls ergänzend zu spezialgesetzlichen Regelungen wie dem Datenschutzrecht des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X).
Die Landesdatenschutzgesetze regeln insbesondere auch die Rechtsstellung des jeweiligen Landesbeauftragten für Datenschutz.