Landesdefension

Die Landesdefension war zu Beginn der frühen Neuzeit im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation das von den einzelnen Landesherren zur Verteidigung des Territoriums aufgebotene bürgerliche und bäuerliche Militär (vgl. auch Miliz, Wehrbauern). Üblicherweise wurde ein qualifizierter Teil der Untertanen militärisch ausgebildet und eingeübt, um machtpolitisch eingesetzte Söldnerheere und die damit verbundenen Belästigungen abwehren zu können.[1] Im Gegensatz zum stehenden Heer wurde die Landesdefension in der Regel nicht für offensive militärische Zwecke eingesetzt.

  1. Schulze, S. 129 und 132.

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