Die Landesmedienanstalten sind in Deutschland die Aufsichtsbehörden für private Radio- und Fernsehprogramme und Telemedien. Entsprechend der grundgesetzlich verankerten Rundfunkzuständigkeit der Länder hat jedes Bundesland eine Landesmedienanstalt errichtet. Die Länder Berlin und Brandenburg sowie Hamburg und Schleswig-Holstein haben davon abweichend per Staatsvertrag gemeinsame Landesmedienanstalten vereinbart.
Zu den Aufgaben der Landesmedienanstalten gehört vor allem die Überwachung der privaten Rundfunkanbieter, Fernsehanstalten und Telemedien sowie die Vergabe von Sendelizenzen an private Hörfunk- und Fernsehveranstalter (Näheres unter Aufgaben). Die allgemeine Telemedienaufsicht – mit Ausnahme des Datenschutzes – liegt jedenfalls insoweit bei den Landesmedienanstalten, als es um die Überwachung der Einhaltungen der Vorschriften des Medienstaatsvertrags (MStV) geht. Die Landesmedienanstalten sind auch für die Einhaltung der Vorschriften des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) zuständig.