Die Landespflege als Wissenschaft umfasst alle Handlungsweisen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Pflege, zur Entwicklung und zur Wiederherstellung von Natur und Landschaft mit dem Ziel einer gesunden Gestaltung des menschlichen Lebensraums.[1][2] Dabei vereint sie als vielfältiges Fachgebiet, Elemente aus den Natur- und Kulturwissenschaften, der Geographie, den Planungs- und Ingenieurwissenschaften sowie der Gartenarchitektur.[3] Besiedelte und unbesiedelte Gebiete beinhaltend, umfasst dies auch Habitate von Pflanzen und Tieren sowie das vorhandene Kulturerbe. Die Handlungsweisen verfolgen im Speziellen als Grundregeln die Erhaltung von Leistungsfähigkeit, Vielfalt und nachhaltiger Nutzbarkeit von Natur und Landschaft sowie die Möglichkeit zur Erholung des Menschen. Ihre Teildisziplinen im gesetzlichen Rahmen sind der Naturschutz, die Landschaftspflege, die Landschaftsplanung und die Grünordnung sowie deren damit verbundene Aufgabengebiete.[2][4]
Infolge der Untersuchung ökologischer Prozesse bedient sich die Landespflege in Beispielen der Umweltverträglichkeitsprüfung, der Eingriffsregelung, dem Monitoring und des Freiflächenentwurfs im Rahmen von Steuerung und Moderation von Projekten und Planungsverfahren.[1]