Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen besteht aus dem Ministerpräsidenten und den Landesministern.
Seit dem 28. Juni 2022 ist die schwarz-grüne Regierung aus CDU und Bündnis 90/Die Grünen unter Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) im Amt.[1]
Der Ministerpräsident bestimmt die Richtlinien der Politik der Landesregierung und trägt dafür die Verantwortung (sogenannte Richtlinienkompetenz). Er leitet die Geschäfte der Landesregierung nach Maßgabe der Geschäftsordnung. Der Ministerpräsident wird vom Landtag Nordrhein-Westfalen aus seiner Mitte im ersten Wahlgang mit absoluter Mehrheit gewählt; für die nächsten zwei Wahlgänge genügt eine relative Mehrheit, der vierte Wahlgang wird als Stichwahl abgehalten. Die übrigen Regierungsmitglieder werden vom Ministerpräsidenten ernannt und entlassen; ein Regierungsmitglied wird vom Ministerpräsidenten zu seinem Stellvertreter bestimmt.
Das Amt des Ministerpräsidenten endet mit dem Zusammentritt eines neuen Landtags. Da das Amt der Landesminister an das Amtsende des Ministerpräsidenten gekoppelt ist, enden zu diesem Zeitpunkt auch deren Ämter, ebenfalls bei Rücktritt oder Tod des Ministerpräsidenten oder bei seiner Abwahl durch konstruktives Misstrauensvotum.