Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz ist die exekutive (vollziehende) Gewalt des Landes Rheinland-Pfalz. Ihre Zusammensetzung und Aufgabenbereiche werden durch die Artikel 98 bis 106 der Verfassung für Rheinland-Pfalz[1] festgelegt. Vorsitzender der Landesregierung ist der Ministerpräsident, dem die wichtigsten Kompetenzen zukommen: Ernennung und Entlassung der Regierungsmitglieder, Beamten und Richter; Abschluss von Staatsverträgen; das Gnadenrecht, sowie die Richtlinienkompetenz.