Zur Zeit der Weimarer Republik gab es unter der Bezeichnung Landhilfe ein arbeitsmarktpolitisches Angebot für Jugendliche, die nach dem achten Schuljahr ihre Vollzeitschulpflicht abgeschlossen hatten und die Schule verließen. In der Zeit des Nationalsozialismus wurde diese Maßnahme fortgeführt, 1934 beginnend ausgeweitet und als Landjahr für diese Schülergruppe verpflichtend; die zum Pflichtdienst einberufenen Jugendlichen wurden in Landjahrlagern zusammengefasst und erhielten dort auch eine „Nationalpolitische Schulung“.[1]