Das Landlibell ist eine Urkunde von Kaiser Maximilian I. vom 23. Juni 1511. Es legte im Einvernehmen mit den Tiroler Landständen fest, dass die Stände zur Verteidigung des Landes Kriegsdienste zu leisten hatten. Das Landlibell bildete einen Teil der Tiroler Landesverfassung und regelte somit die Ausgestaltung des Militärwesens. Seine Gültigkeit und Fortschreibung erstreckte sich bis ins Jahr 1918.