Das Lauterkeitsrecht ist im deutschen Recht ein Teil des Wettbewerbsrechts. Der Begriff ist eine zusammenfassende Bezeichnung für die gesetzlichen Regelungen gegen verschiedene Arten unlauteren Verhaltens im wirtschaftlichen Wettbewerb und setzt sich erst in neuerer Zeit durch. Das Lauterkeitsrecht bildet zusammen mit dem Kartellrecht das Wettbewerbsrecht im weiteren Sinne.