Lebenslange Freiheitsstrafe

Die lebenslange (auch lebenslängliche) Freiheitsstrafe ist eine auf unbestimmte Zeit verhängte Freiheitsstrafe. Es ist in vielen Staaten, in denen die Todesstrafe abgeschafft ist, die höchste Strafe, die das Strafrecht kennt. In Europa ist die lebenslange Freiheitsstrafe in Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Montenegro, Norwegen (dort aber im Militärstrafrecht möglich), Portugal und der Vatikanstadt abgeschafft. Spanien hat sie 2015, der Kosovo[1] und Serbien 2019[2] wieder eingeführt. In mehreren Ländern, die eine lebenslange Freiheitsstrafe als mögliche Sanktion vorsehen, ist eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung nach Verbüßung einer bestimmten Strafdauer möglich (z. B. in Deutschland und Österreich nach frühestens 15 Jahren).

  1. United Nations High Commissioner for Refugees: Refworld | Criminal Code of the Republic of Kosovo (Code No. 06/L-074) (2019). Abgerufen am 13. Juni 2021 (englisch).
  2. Serbien ermöglicht lebenslange Haft ohne vorzeitige Entlassungschance. Abgerufen am 4. Dezember 2020.

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