Lebensversicherung (Deutschland)

Eine Lebensversicherung ist im deutschen Recht ein Versicherungsvertrag, bei der die Leistungsverpflichtung des Versicherers von der Ungewissheit der Dauer des Lebens der versicherten Person abhängt.[1] Hierunter fallen in Deutschland vorrangig Risikolebensversicherungen, die Leistungen nur im Todesfall erbringen, Rentenversicherungen, bei denen die Leistungen während der Lebenszeit in Form einer Leibrente gezahlt werden, und gemischte Versicherungen, die sowohl im Todes- wie auch im Erlebensfall Leistungen vorsehen. Weiter können deutsche Versicherer, die Lebensversicherungen anbieten, noch weitere direkt mit dem Leben eines Menschen verknüpfte Risiken übernehmen, wie die Heirats- und Geburtenversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung und ähnliche, mit dem dauernden Wegfall eines Arbeitseinkommens aus Gesundheitsgründen verbundene Versicherungen anbieten. Diese Versicherungen werden in Deutschland auch oft unter dem Begriff „Lebensversicherung“ im weiteren Sinn verstanden, auch wenn für einzelne besondere rechtliche Vorschriften gelten. In Deutschland enthalten fast alle Lebensversicherungen einen Anspruch auf Überschussbeteiligung.

  1. Motive VVG, 1908, S. 213

From Wikipedia, the free encyclopedia · View on Wikipedia

Developed by Tubidy