Lehnsgraf

Lehnsgrafen als „privilegierter Adel“ des Königreiches Dänemark gelten nach 1671 als Hochadel; die weniger begüterten Lehnsfreiherren gehören ebenfalls als „privilegierter Adel“ zum Hochadel. Ausländische Grafen und Freiherren werden in Dänemark zum Niederadel gerechnet.


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