Lehrbeauftragter

Ein Lehrbeauftragter (LB) ist eine Person, die an einer Hochschule Lehrveranstaltungen hält und gelegentlich auch als Prüfungsvorsitzender tätig ist, ohne dafür in der Regel in einem Beschäftigungsverhältnis mit dieser Hochschule zu stehen.[1] Der Lehrbeauftragte wird deshalb in den meisten Fällen auf Honorarbasis vergütet oder verrichtet seine Tätigkeit unentgeltlich. Im amerikanischen Sprachgebrauch wird vom Adjunct Professor gesprochen.

An österreichischen Universitäten, werden Lehrbeauftragte als Lektoren bezeichnet und stehen meist in einem Dienstverhältnis zur jeweiligen Universität, nicht jedoch an Pädagogischen Hochschulen oder Fachhochschulen.

  1. Eine besondere Ausnahme bilden die Lehrbeauftragten an Musikhochschulen, die auch als Prüfungsvorsitzende eingesetzt werden und in diesem Zusammenhang als Weisungsnehmer in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers eingebunden sind (vgl. SGB IV, 7). In NRW wird dieses Beschäftigungsverhältnis als eine nichtselbständige Tätigkeit behandelt und es werden dafür Steuern und Sozialabgaben vom zuständigen Landesamt abgeführt.

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