Leihamt

Gemälde Im Leihamt von Gotthardt Kuehl (1850–1915)

Ein Leihamt (auch: Leihhaus, Pfandhaus, Pfandleihhaus oder Pfandleihanstalt) ist eine kommunale oder staatliche Einrichtung, die gegen Hergabe eines beweglichen Gegenstandes ein Pfanddarlehen vergibt. Es sind gemeinnützige Anstalten, die historisch betrachtet dem Wucher privater Pfandleiher entgegenwirken sollten. Allerdings unterliegen private Pfandhäuser heutzutage zum Teil strengeren Regelungen als jene gemeinnützigen Anstalten.[1] Bis in die 70er Jahre des vergangenen Jahrhunderts existierten in Deutschland neben den privaten Pfandleihern bis zu 35 sogenannte öffentliche Pfandhäuser.[2]

  1. § 34 GewO - Einzelnorm. Abgerufen am 31. Oktober 2018.
  2. Beatrice Oßberger: Pfandleihhäuser: Wenn die Bank Nein sagt. In: DIE WELT. 11. März 2018 (welt.de [abgerufen am 30. Oktober 2018]).

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