Leitender Regierungsdirektor (LRD, LRDir) ist in Deutschland eine Amtsbezeichnung für ein Amt eines Beamten in der Laufbahngruppe des höheren Dienstes in der Bundes- oder Landesverwaltung im dritten Beförderungsamt. Sie setzt sich zusammen aus der Grundamtsbezeichnung Leitender Direktor und dem Zusatz „Regierungs-“. Im höheren technischen Verwaltungsdienst des Bundes lautet die Amtsbezeichnung Leitender Technischer Regierungsdirektor (LTRD oder LTRDir).