Ein Leitsatz im Allgemeinen ist ein bestimmender Grundsatz, ein leitendes Prinzip, eine Maxime. Spezieller bezeichnet der Leitsatz in der Rechtswissenschaft eine knappe Zusammenfassung der tragenden Gründe einer gerichtlichen Entscheidung in Satzform. Österreichische Bezeichnung ist eher Rechtssatz; schweizerdeutsches Synonym ist Regeste.[1]
Orientierungssätze stellen demgegenüber häufig einen Kurztext zu der Gerichtsentscheidung dar, der umfassender als die nicht immer leicht verständlichen Leitsätze angelegt ist, dem Nutzer eine Einordnung der Entscheidung bietet und damit Orientierungswissen vermittelt, das von den Leitsätzen einer Entscheidung oftmals nicht präsentiert werden kann.[2]