Leuchter (Liturgie)

Leuchter auf dem Altar des Petersdoms

Ein Leuchter (auch Flambeau, französisch für „Fackel“) ist ein hoher Kerzenständer, auf dem sich eine große, meist weiße Kerze befindet. Leuchter werden bei Prozessionen oder bei verschiedenen Anlässen in der Liturgie von Ceroferaren getragen. Obwohl Leuchter seit dem 12. Jahrhundert im Gebrauch sind, wurde ihre Aufstellung auf dem Altar erst durch das Missale Pius’ V. zur Pflicht. Die Allgemeine Einführung ins Messbuch erklärt die Leuchter als für jede liturgische Handlung der Verehrung und der Festlichkeit wegen erforderlich. Bei jeder Feier sollen mindestens zwei bis sechs Kerzen auf dem Altar entzündet werden, wenn der Diözesanbischof die Messe feiert, sieben.[1]

Die Flambeaus werden in der katholischen Liturgie verwendet, um bei der Verkündung des Evangeliums mit ihrem Licht an Christus zu erinnern, der sich in den Evangelien selbst als Licht bezeichnet. Auch zur Wandlung können Ministranten mit Flambeaus am Altar knien. Bei feierlichen Einzug in die Kirche und beim Auszug begleiten Leuchter das Prozessionskreuz.[2]

In der Feier vom Leiden und Sterben Christi am Karfreitag wird das enthüllte Kruzifix von mehreren Flambeaus bzw. Kreuzkerzen flankiert.[3] Bei der Spendung der Heiligen Kommunion dienen sie als Altarkerzen, da zu Beginn dieser Feier der Altar vollkommen entblößt sein muss.

Bei Sakramentsprozessionen sind Leuchter der Hinweis auf das Allerheiligste, das von einem Priester oder Diakon getragen wird.

  1. Allgemeine Einführung ins Meßbuch (AEM), 117, 307.
  2. AEM, 122, 175.
  3. Dokumente des Apostolischen Stuhls 4. Dezember 1983, Nr. 270 Zeremoniale für die Bischofe, 315, S. 203.

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