Lex van der Lubbe

Reichsgesetzblatt vom 31. März 1933: Gesetz über Verhängung und Vollzug der Todesstrafe

Die Lex van der Lubbe ist die umgangssprachliche Bezeichnung für das Gesetz über Verhängung und Vollzug der Todesstrafe vom 29. März 1933.

Der Name rührt daher, dass das Gesetz die Rechtsgrundlage für die Verhängung der Todesstrafe gegen Marinus van der Lubbe bildete, der am 28. Februar 1933 bei der Brandstiftung im Reichstag gefasst worden war. Es wurde eigens beschlossen, um diesen und seine Mitangeklagten zur Todesstrafe verurteilen zu können, obwohl sie zur Tatzeit noch nicht für Brandstiftung gegolten hatte.


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