Liberale Demokratie

Als liberale Demokratie werden in der Politikwissenschaft Staaten bezeichnet, deren politisches System nach liberalen und demokratischen Grundsätzen konstruiert ist. Liberale Demokratien sind durch freie Wahlen, Gewaltentrennung, Rechtsstaatlichkeit, Menschen- und Bürgerrechte sowie bürgerliche und politische Freiheitsrechte charakterisiert, die durch eine Verfassung garantiert werden.[1]

Das von dem Politikwissenschaftler Wolfgang Merkel entwickelte Konzept der eingebetteten Demokratie charakterisiert die liberale Demokratie als ein aus fünf Teilregimen bestehendes System: a) ein demokratisches Wahlregime, b) das Regime politischer Partizipationsrechte, c) das Regime bürgerlicher Freiheitsrechte, d) die institutionelle Sicherung der Gewaltenkontrolle sowie e) die Garantie, dass die effektive Regierungsgewalt den demokratisch gewählten Repräsentanten obliegt.[2] Anhand der Funktionsweise dieser fünf Teilregime lässt sich die liberale Demokratie von den verschiedenen Typen der defekten Demokratie (zu denen auch die illiberale Demokratie gehört) unterscheiden.[3]

  1. Oliver Dlabac, Hans-Peter Schaub: Ein duales Messkonzept für liberale und radikale Demokratiequalität. Zeitschrift für Vergleichende Politikwissenschaft, 2012.
  2. Wolfgang Merkel: Die „eingebettete“ Demokratie − Ein analytisches Konzept. In: WZB-Mitteilungen. Nr. 106, 2004, S. 7–10 (PDF; 160 KB).
  3. Wolfgang Merkel, Hans-Jürgen Puhle u. a. (Hrsg.): Defekte Demokratie. Band 1: Theorie. Leske + Budrich, Opladen 2003, ISBN 978-3-8100-3234-8.

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