Lichtmikroskop

„Großes Mikroskop“ von Carl Zeiss von 1879 mit Optiken berechnet von Ernst Abbe.

Lichtmikroskope (von griechisch μικρόν micrón „klein“; σκοπεῖν skopein „betrachten“) sind Mikroskope, die stark vergrößerte Bilder von kleinen Strukturen oder Objekten mit Hilfe von Licht erzeugen. Die Vergrößerung erfolgt gemäß den Gesetzen der Optik unter Ausnutzung von Lichtbrechung an Glaslinsen.

Um im erzeugten Bild Strukturen erkennen zu können, muss das Bild ausreichend Kontrast enthalten, der in vielen biologischen Objekten wie z. B. Gewebeschnitten oder kleinen Wasserlebewesen kaum vorhanden ist. Das ‚typische‘ mikroskopische Verfahren für solche Objekte ist die Hellfeldmikroskopie, bei der Kontrast durch farbige oder dunkle Strukturen im durchleuchteten Präparat hervorgerufen wird, bei Bedarf verstärkt durch zusätzliche künstliche Färbung des Objektes. Bei farblosen Präparaten kann Kontrast auch mit speziellen Beleuchtungsverfahren hervorgerufen werden, indem Unterschiede in der optischen Dichte (Brechungsindex) in Helligkeitsunterschiede umgewandelt werden. Dies geschieht bei Dunkelfeldmikroskopie, Phasenkontrastmikroskopie und bei Differentialinterferenzkontrast (DIC) oder bei dem bereits in den Anfängen der Mikroskopie verwendeten Verfahren mit schiefer Beleuchtung. Unterschiede im Polarisationsverhalten des Präparats werden bei der Polarisationsmikroskopie genutzt. Fluoreszente Strukturen im Präparat sind Voraussetzung für die Fluoreszenzmikroskopie und ihre zahlreichen Spezialverfahren. Weitere mikroskopische Verfahren sind die Konfokalmikroskopie und die Multiphotonenmikroskopie. All diese Verfahren sind in ihren eigenen Artikeln behandelt. Der Artikel hier stellt gemeinsame Grundlagen verschiedener mikroskopischer Verfahren dar.


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