Als Lichtschacht wird im Bauwesen ein oben offenes oder lichtdurchlässig abgedecktes, schachtartiges Gebäudeteil bezeichnet. Es dient zur Belichtung von Fenstern, die sich in den Schachtwänden befinden oder von Räumen, die sich zum Schacht hin öffnen, sowie der Zufuhr von Frischluft.[1]