Liste der Verwaltungseinheiten in Bremen

Gliederung

Die erste Neuordnung der geographischen Verwaltungseinteilung der Stadtgemeinde Bremen nach dem Zweiten Weltkrieg wurde 1946 durchgeführt. Es wurden ehemals nicht-stadtbremische Gemeinden wie Strom, Blockland oder Borgfeld eingemeindet und zu Ortsteilen erklärt.

Die Gliederung der Verwaltungseinheiten in Bremen wurde dann neu festgelegt durch zwei Verordnungen vom 22. und 23. Februar 1951 mit damals noch weniger Verwaltungseinheiten.

Die Liste der Verwaltungseinheiten in Bremen gibt die aktuelle Gliederung wieder mit

  • den 5 Stadtbezirken Nord, West, Mitte, Süd und Ost als reine Verwaltungseinheiten, welche in einer kleinen vorgelagerten Tabelle aufgeführt werden.
  • den 19 Stadtteilen, die jeweils (außer Häfen) einen eigenen Stadtteilbeirat haben.
  • den 88 Ortsteilen; davon sind vier Ortsteile direkt, also ohne die Stadtteilebene, einem Stadtbezirk zugeordnet. Nur diese vier Ortsteile haben einen Ortsteilbeirat.

Aufgrund der geänderten Nutzung des Überseehafengebietes wurden die stadtbremischen Verwaltungsbezirke durch das Ortsgesetz vom 24. März 2009 (BremGBl S. 93) neu geordnet.[1] Die Änderungen im Einzelnen:

  • Der Ortsteil 121 „Handelshäfen“ entfällt. Er wird aus dem Stadtteil Häfen und dem Stadtbezirk Mitte ausgegliedert.
  • Daraus wird der neue Ortsteil 437 Überseestadt gebildet. Er ist Teil des Stadtteils Walle im Stadtbezirk West.

Das höchste politische Gremium in den einzelnen Stadt- oder Ortsteilen ist jeweils der Stadtteil- oder Ortsbeirat, der sich aus politisch aktiven, ehrenamtlichen Bürgern zusammensetzt. Diese bestimmen aus ihren Reihen einen Sprecher sowie einen stellvertretenden Sprecher. Die Beiratswahlen finden seit 1991 in der Regel parallel zu den Bürgerschaftswahlen statt. Die jüngsten wurden am 26. Mai 2019, zeitgleich mit der Bürgerschaftswahl in Bremen 2019, abgehalten. Die Beiräte fungieren als Stadtteil- oder Ortsteilparlamente und haben eingeschränkte Entscheidungsmöglichkeiten. Sie verwalten stadtteilbezogene Finanzen und führen Abstimmungen über beispielsweise Bauvorhaben durch. Zudem werden in den Beiräten Anfragen, Wünsche und Anregungen aus der Bevölkerung zur Sprache gebracht und diskutiert. In bestimmten Fällen muss der Senat die Beiräte anhören und darf nicht über sie hinweg entscheiden.

  1. Gliederung des Stadtgebietes in der Verwaltungsbezirks-Neuordnungsverordnung

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