Lohnunternehmer sind Unternehmer, die gewerbliche Dienstleistungen für andere Unternehmen erbringen. Der entsprechende Prozess wird als Lohnverfahren bezeichnet.
Oft wird der Begriff als Synonym für „landwirtschaftlicher Dienstleister“ oder „Dienstleister im ländlichen Raum“ verwendet. Diese erledigen gegen Rechnung verschiedenste Arbeiten vor allem in der Landwirtschaft (zum Beispiel Ernte, Düngung, Pflanzenschutz und Bodenbearbeitung), aber auch Garten- und Landschaftsbau, Tiefbau sowie Arbeiten für kommunale Auftraggeber (Gemeinde, Bundesland etc.).
Lohnunternehmer sind dabei Teil einer Wertschöpfungskette. Sie werden aber nicht Eigentümer des Gutes, an dem sie die Dienstleistung erbringen (siehe auch Werkvertrag).
Aus Sicht des Auftraggebers steht die Tätigkeit des Lohnunternehmers zwischen Eigenfertigung und Fremdbezug („Make-or-Buy“).