Lordrichter (englisch Lords of Appeal in Ordinary bzw. kurz Law Lords) waren Richter und von Amts wegen Mitglieder im House of Lords, dem britischen Oberhaus. Bis zur Arbeitsaufnahme des neu geschaffenen Obersten Gerichtshofes des Vereinigten Königreichs 2009 waren sie als Vertreter des Oberhauses die höchste Berufungsinstanz der britischen Justiz. Seitdem ist das Oberhaus auch aller weiteren rechtsprechenden Funktionen enthoben und das mit der Appelationsrechtsprechungsakte von 1876 geschaffene Amt des Lordrichters mithin als obsolet aufgehoben.