Als Losradsatz oder Losradpaar werden bei Schienenfahrzeugen die beiden Laufräder bezeichnet, wenn sie nicht wie bei einem klassischen Radsatz gegeneinander unverdrehbar sind. Sie sind auf je einem eigenen drehenden Achsstummel befestigt oder drehbar auf einem festen Achsstummel gelagert. Die Losräder drehen sich somit unabhängig voneinander. Die Verwendung von Achsstummeln anstatt einer durchgehenden Achse ermöglicht, den Platz zwischen den Rädern anderweitig zu nutzen, z. B. für einen stufenfrei tiefliegenden Wagenboden insbesondere bei Straßenbahnniederflurwagen.