Ludwig der Deutsche

Darstellung eines Königs, vermutlich Ludwigs des Deutschen, im sogenannten Ludwigspsalter aus dem späten 9. Jahrhundert. Ohne Zeichen seiner herrscherlichen Würde kniet der König am Kreuz Christi (Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz, Ms. theol. lat. fol. 58, fol. 120r).

Ludwig II. der Deutsche (* um 806; † 28. August 876 in Frankfurt am Main) aus dem Adelsgeschlecht der Karolinger wurde 817 von seinem Vater Ludwig dem Frommen als Unterkönig von Baiern eingesetzt, das er ab 826 selbstständig regierte. Von 843 bis 876 war Ludwig König des Ostfrankenreiches.

Nach langwierigen Auseinandersetzungen mit seinem Vater und seinen Brüdern erhielt Ludwig 843 im Vertrag von Verdun das ostfränkische Reich. Seine Versuche, 858/59 das westfränkische Reich seines Halbbruders Karl des Kahlen zu erobern, blieben erfolglos. Die 860er Jahre waren durch eine schwere Krise mit den ostfränkischen Großen und Rebellionen der Söhne geprägt. Im Vertrag von Meerssen gelang es ihm 870, das östliche Lotharingien für das ostfränkische Reich zu gewinnen. Um das Kaisertum und Italien bemühte er sich hingegen vergeblich. Im Osten konnte Ludwig nach jahrzehntelangen Konflikten mit den Mährern 874 einen längerfristigen Friedensschluss erreichen. Durch einen Rückgang der Schriftlichkeit in Verwaltung und Regierung sowie eine Zunahme von Ritualen weist Ludwigs Herrschaftszeit bereits in die Ottonenzeit voraus.

Im 19. und frühen 20. Jahrhundert wurde oftmals die Aufteilung des Fränkischen Reichs durch den Vertrag von Verdun als Beginn der deutschen Geschichte angesehen. Seit den 1970er Jahren hat sich die Auffassung durchgesetzt, dass das deutsche Reich nicht durch einen Akt, sondern in einem langen Prozess entstand. Gleichwohl wird Ludwigs ungewöhnlich lange Herrschaftszeit als wichtige Etappe in dieser Entwicklung angesehen. Unter seiner Regierung und der seiner Brüder Karl im Westfrankenreich und Lothar I. im sogenannten Mittelreich begann der Zerfall des fränkischen Großreiches, der letztlich die Voraussetzung für die Entstehung der späteren Nationalstaaten Deutschland, Frankreich und Italien war.


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