Die Luftdichtheit von Gebäuden wird mit einem Differenzdrucktest (Blower-Door-Test) bestimmt.
Durch einen in eine Gebäudehülle (meist Tür oder Fenster) eingelassenen Ventilator wird innerhalb des Gebäudes ein konstanter Überdruck und Unterdruck von (zum Beispiel) 50 Pascal erzeugt und gehalten. Die durch Gebäudeundichtigkeiten ausströmende Luftmenge muss durch den Ventilator in das Gebäude hereingedrückt werden und wird gemessen. Der sogenannte n50-Wert (Einheit: 1/h) gibt an, wie oft das Innenraumvolumen pro Stunde umgesetzt wird.
Richtwerte für den n50-Wert sind seit November 1996 in den Teil 7 der DIN 4108 aufgenommen worden. Die seit 2002 geltenden Energieeinsparverordnungen enthalten ebenfalls Grenzwerte. Die Messung erfolgt nach DIN 13829.
Die Häufigkeit und der Umfang von Feuchteschäden bei „leichten“ Bauweisen rechtfertigen den Aufwand für den „Blower-Door-Test“, der zweckmäßig nach dem Aufbringen des Innenputzes, aber vor der Verkleidung derjenigen Flächen durchgeführt werden sollte, die lediglich in Trockenbauweise beplankt werden, damit eventuelle Undichtigkeiten der Dampfbremsfolien zuvor noch behoben werden können.[1]