Luftlandetruppen

Fallschirmjäger der Wehrmacht vor Absprung aus einer Ju 52
Bundeswehr-Fallschirmjäger bei einer Luftverladeübung mit einem Hubschrauber des Typs Bell UH-1D

Der Begriff Luftlandetruppen (engl. airborne forces) bezeichnet Truppen, die aus der Luft abgesetzt werden können. Unterschieden werden fallschirmsprungfähige Verbände, deren Ausrüstung mit Masse auch fallschirmabwurffähig ist, und Luftlandetruppen, deren Ausrüstung durch Transportflugzeuge eingeflogen oder durch Hubschrauber abgesetzt werden müssen. Früher kamen dafür auch Lastensegler zum Einsatz. Den Kern der Luftlandetruppen bilden die Fallschirmjäger und Luftlandeinfanterie als Infanteristen, hinzu kommen Kampfunterstützungstruppen wie luftverlastbare Luftlande-Artillerie, Luftlandepanzer und Luftlande-Panzerabwehreinheiten wie das deutsche Wiesel oder der russische BMD sowie Luftlandepioniere und die Logistiktruppe u. a. mit Luftlandeversorgungs- und Luftlandesanitätseinheiten.

Luftlandetruppen werden meist hinter feindlichen Linien abgesetzt, um dort den Weg für die eigenen Truppen freizumachen, operativ wichtige Geländepunkte einzunehmen und zu halten.

Bekannte Luftlandeverbände sind heute z. B. die Division Schnelle Kräfte der Bundeswehr, die US-amerikanische 82. und 101. US-Luftlandedivision, die bereits im Zweiten Weltkrieg aufgestellt wurden, die Russischen Luftlandetruppen, die dort eine eigenständige Teilstreitkraft bilden, oder die französische 11. Fallschirmjägerbrigade.

Im Zweiten Weltkrieg waren u. a.

Lufttransportfähig und bedingt luftlandefähig, jedoch nicht fallschirmsprungfähig, sind auch weitere Kräfte der leichten Infanterie wie Gebirgsjäger und Jäger, meist jedoch ohne ihre schweren Waffen insbesondere Artillerie und Fahrzeuge. Diese wurden wie bei der Luftlandeschlacht um Kreta als Verstärkungskräfte eingesetzt.


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