Die Luftsicherheit bezieht sich im Bereich der zivilen Luftfahrt auf die Abwehr äußerer Gefahren. Als äußere Gefahren gelten insbesondere Flugzeugentführungen, Sabotageakte und andere, beispielsweise terroristisch motivierte Angriffe oder Eingriffe. Luftsicherheit ist von Flugsicherheit (technische und betriebliche Verkehrssicherheit) und Flugsicherung zu unterscheiden. Letztere dient der sicheren Verkehrslenkung im Luftraum (Sonderpolizeifunktion). Im englischen Sprachgebrauch ist die Unterscheidung leichter: Dort steht in der Luftfahrt security für Luftsicherheit, während flight safety auf betriebliche und technische Gefahren hinweist.