m. d. W. d. G. b. (typografisch korrekt mit Leerzeichen; auch mdWdGb)[1] ist die Abkürzung für
- mit der Wahrung der Geschäfte beauftragt[2] (vor allem in Behörden gebraucht)
- mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt
- mit der Wahrnehmung der Geschäfte betraut[3] (modernerer Sprachgebrauch)
m. d. W. d. D. b. ist die Abkürzung für
mit der Wahrung der Dienstgeschäfte beauftragt (in Behörden gebraucht)
und wird als Zusatz zur Funktionsbezeichnung des vorübergehenden Amtsinhabers verwendet[4] – nach Ausscheiden eines bisherigen Amtsinhabers aus dem Amt[5] oder bevor ein ordentlicher Amtsinhaber förmlich berufen wird.[6] Allgemein schreibt man auch kurz „betraut/beauftragt“ oder verwendet interimistisch (interim.), wenn der Betraute nicht schon vorher im Amt war.
Ähnliche Abkürzung: m. d. W. d. A. b. – mit der Wahrung der Amtsgeschäfte/Aufgaben beauftragt/betraut
Dem deutschen mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt entspricht das englische temporarily charged with the conduct of affairs[7] (kurz: in charge) und das französische faisant fonction (abgekürzt f.f.).[8]
- ↑ Beispiel von „mdWdGb-Generaldirektoren“ in einer Mitteilung der EU-Kommission (Klarstellung der Methodik für die Erstellung der jährlichen Tätigkeitsberichte)
- ↑ Erläuterung zum Organigramm des Bayerischen Landesamts für Umwelt
- ↑ Im Wörterbuch in „Mein Rechtsportal“
- ↑ OVG Saarland, Urteil vom 18. April 2007, 1 R 19/05
- ↑ Nach dem „Verschwinden“ des Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Otto John, wurde Hanns Jess, vorher Präsident des Bundeskriminalamtes, „mit der Wahrung der Geschäfte des Leiters des Bundesamtes für Verfassungsschutz beauftragt“
- ↑ Beispiel für den niedersächsischen „Minister des Innern, m.d.W.d.G.b.“
- ↑ Übersetzung von „M.d.W.d.G.b.“ ins Englische
- ↑ Beispiel für einen „Direktor m.d.W.d.G.b.“ (dt.) bzw. „directeur f.f.“ (fr.)