Machtelite

Der Begriff der Machteliten bezeichnet Eliten, zu denen Akteure unterschiedlicher gesellschaftlicher Felder gehören, die auf Grundlage des (ggf. gemeinsamen) Zugriffs auf Macht­mittel (wie etwa sozialen Sanktionen) Entscheidungen durchsetzen können. Diese Entscheidungen haben innerstaatliche oder gar überstaatliche Auswirkungen.[1]

Ein Kontrastbegriff zur „Machtelite“ ist die „Leistungselite“; Leistungseliten vermögen aufgrund besonderer (fachlicher oder funktioneller) Leistungen Entscheidungen durchzusetzen.

  1. Charles Wright Mills (2000): The Power Elite, S. 18.

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