Mannstoppwirkung

Unter Mannstoppwirkung versteht man umgangssprachlich die Fähigkeit einer Waffe, einen Getroffenen möglichst schnell bewegungsunfähig (handlungsunfähig) zu machen. Dies kann durch körperliche Verletzungen bzw. den Tod der Person oder insbesondere bei nichttödlichen Waffen durch Schmerzwirkungen, Blendung oder Narkotisierung bewirkt werden.[1] Der Begriff hat keine feste Definition und wird je nach eingesetzter Waffe unterschiedlich verstanden.

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