Ein LL. M. (auch LLM[1]; lateinisch Legum Magister/Magistra, „Meister(in) der Gesetze bzw. Rechte“; der doppelte Konsonant L verweist auf legum, den Genitiv Plural von lex/Gesetz) ist ein juristischer Postgraduierten-Abschluss, der sowohl von Juristen, die bereits ein rechtswissenschaftliches Studium abgeschlossen haben, als auch von Absolventen anderer Hochschuldisziplinen an Universitäten und Hochschulen erlangt werden kann. Am häufigsten wird der akademische Grad LL. M. an Hochschulen im englischsprachigen Raum erworben. In Deutschland steht die Abkürzung LL. M. gleichbedeutend für die lateinische (Legum Magister bzw. Magister Legum) wie die englische (Master of Laws) Langform des Hochschulgrades. Der erworbene akademische Grad LL. M. kann neben dem bereits bestehenden akademischen Grad des vorangegangenen Studiums angeführt werden. In der Schweiz wird der Grad im Singular Master of Law (MLaw) bezeichnet.
Ein LL. M.-Studium dauert in der Regel zwei bis vier Semester. Der Inhalt bestimmt sich nach dem Hochschulangebot und den Neigungen des Studenten. An Hochschulen außerhalb des deutschen Sprachraums liegt der Schwerpunkt meist auf dem jeweiligen Landesrecht, Rechtsvergleichung oder internationalem Recht. An Hochschulen im deutschen Sprachraum wird meistens eine Spezialisierung auf einem bestimmten Rechtsgebiet angeboten.
Der Grad wird hinter dem Nachnamen geführt; nachfolgend kann in Klammern der Name der verleihenden Universität (meist im angloamerikanischen Sprachraum) oder aber der spezifische Inhalt des Studiengangs wie etwa „(EuR)“ oder „(Tax)“ angegeben werden. Bei ausländischen akademischen Graden, die nicht in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum verliehen worden sind, ist in Deutschland die Angabe der verleihenden Stelle zwingend vorgeschrieben.[2]