Ein Maurer ist ein Bauhandwerker, dessen namensgebende Kerntätigkeit die Erstellung von Mauerwerk ist. Der Maurer ist der Hauptbauhandwerker des Rohbaus. Daher führt er bei kleineren Bauprojekten (Einfamilienhäuser) meist auch Beton-, Stahlbeton-, Estrich- und Putz- sowie Abdichtungs- und Entwässerungsarbeiten aus. Im Zuge der fortschreitenden Arbeitsteilung im Bauwesen haben sich für viele Bereiche des breiten Berufsbilds des Maurers zusätzlich Spezialisten mit engerem Berufsbild entwickelt, die vorwiegend auf größeren Baustellen tätig sind.
Seit dem Hochmittelalter waren die Maurer im Heiligen Römischen Reich zünftlerisch organisiert. Die Ausbildung zum Maurergesellen dauerte drei Jahre, an die sich die Wanderjahre anschlossen. Feste Regeln für Meisterstücke sind seit dem 16. Jahrhundert überliefert.
Das Maurergewerk genoss in der Frühneuzeit eine gewisse gesellschaftliche Reputation. So beispielsweise ersichtlich an der 1683 in Augsburg erlassenen Polizeiordnung. Die Meister im Bauhandwerk der Maurer oder Zimmerer rangierten neben den Kunsthandwerkern in der dritten von insgesamt fünf Klassen.[1][2] Zur dritten Klasse wurden in der freien Reichsstadt weiter die Buchdrucker, Ratsdiener, Skribenten sowie nicht in die Kaufleutestube affiliierte Kaufleute, bürgerliche Fähnriche und Leutnants gezählt.[3]
Der Beruf ist auch heute noch eine klassische Männerdomäne. 2010 lag der Frauenanteil bei Ausbildung und Berufsausübung in den DACH-Ländern nicht über 0,8 %.