Das Mensalgut (lateinisch mensalis ‚zum Tisch gehörig‘) ist ein zweckgewidmetes Vermögen der römisch-katholischen Kirche, das der Amtsausübung eines Bischofs (mensa episcopalis) oder Domkapitels (mensa capitularis)[1] dient. Die Aussonderung dieses auch als Tafelgut bezeichneten Besitzes geht auf das 9. Jahrhundert zurück. Es ist entsprechend der aktuellen Darstellung der Kirche kein Privatvermögen des jeweils amtierenden Bischofs, und dieser hat als Beratungs- und Kontrollorgan einen „Vermögensverwaltungsrat“ an seiner Seite, der vom Kirchenrecht vorgeschrieben ist.