Merz oder Mertz (Amtleute, Burggrafen, kurfürstlich Mainzer Räte) ist der Name eines alten ritterlichen Geschlechtes, welches im Raum Mainz nachzuweisen ist. In mittelalterlichen Urkunden wurde es auch Merzen (Merzenis/Merzonis) und ab der späteren Neuzeit März geschrieben. Im Jahre 1351 siegelte der Verweser des Erzstifts Kuno von Falkenstein zusammen mit dem bischöflichen Burggrafen Johann Mertz und zwei weiteren Kurmainzer Amtleuten einen Bündnisvertrag zur Unterstützung des Mainzer Erzbischofs Heinrich von Virneburg.[1]
Merz auf Quirnheim und Merz von Quirnheim (Reichsritter, Hofpfalzgrafen) sind die Adelsprädikate, die einem Zweig des kurfürstlichen Ratsgeschlechtes durch den Kaiser 1675/78 erlaubt wurden; dieser Familienzweig hatte 1671/72 die Herrschaft über die beiden ehemaligen salischen Königshöfe[2] Bosweiler und Quirnheimer Hof[3] erlangt. Der Familie wurde bereits im Jahr 1674 der uralte Ritterstand kaiserlich bestätigt.[4]
Herr auf[5]/zu[6] Bosweiler und Quirnheim (Reichsherrn) bzw. Freiherr auf Bosweiler[7] war das zusätzliche Prädikat, welches ausschließlich an den Besitzer der beiden Höfe vererbt wurde und ging nach 130 Jahren durch die Französische Revolution mit dem Frieden von Lunéville 1801 verloren. Im Königreich Bayern wurde 1820 ein Sohn des letzten Herren von Quirnheim, welcher sich in Franken angesiedelt hatte, als Regimentskommandeur im militärischen Adelstand in der bayerischen Ritterklasse immatrikuliert mit dem Titel Ritter (der Ehrenlegion und des Wladimir Ordens) und dem Prädikat Merz von Quirnheim. 1839 wurde auch sein Vetter mit diesem Prädikat in die Matrikel aufgenommen.
Als Freiherren auf Nordstrand (Lehnsgrafen) war das Geschlecht von 1690 bis 1792 über einhundert Jahre holsteinische bzw. dänische Barone. Mit Absterben der Freins von Nordstrand 1704 dürfte sich der Grundherr der danach größeren Herrschaft und dessen ältester Sohn auch Lehnsgraf nennen.[7]