Das Amt des Metropoliten bezeichnet seit dem frühen Christentum einen Oberbischof, der einem Verbund von Bistümern vorsteht und seinen Sitz in einer Provinzhauptstadt (altgriechisch μητρόπολις, mētrópolis „Mutterstadt“ (einer Kolonie); vgl. Metropole) hat. Heute existiert das Amt des Metropoliten noch in der römisch-katholischen Kirche sowie in den orthodoxen Kirchen, wobei sich die rechtliche Ausgestaltung unterscheidet.