Das Ministerium der Justiz der Deutschen Demokratischen Republik wurde 1949 in der DDR gegründet und mit der Deutschen Wiedervereinigung 1990 aufgelöst. Seine Aufgaben wurden anschließend durch das Bundesministerium der Justiz sowie die Justizministerien der Länder übernommen. Dem Justizministerium der DDR stand der Justizminister vor, vertreten von einem Staatssekretär. Der Minister erließ in Ergänzung der Gesetze Anordnungen und Durchführungsbestimmungen.