Ministerverantwortlichkeit

Erklärung des Kriegszustands 1914, unterzeichnet vom Kaiser mit Gegenzeichnung des Reichskanzlers

Unter dem Begriff Ministerverantwortlichkeit (auch: ministerliche oder ministerielle Verantwortlichkeit) wird diskutiert und geregelt, in welcher Beziehung ein Minister zum Monarchen, zum Gesetz bzw. zur Volksvertretung steht. Der Begriff gehört in die Zeit des Konstitutionalismus vor allem im 19. Jahrhundert; es wurde versucht, das monarchische Prinzip mit der modernen Repräsentativverfassung zu versöhnen. Einerseits galt der Monarch als unverletzlich und konnte für seine Handlungen nicht belangt werden, andererseits sollte die Macht seiner Regierung unter Aufsicht der Volksvertretung beschränkt werden.

Das (historische) Staatsrecht unterscheidet verschiedene Formen der Ministerverantwortung, vor allem die juristische (strafrechtliche) von der parlamentarischen (politischen). Bei der ersten geht es in erster Linie darum, ob ein Minister wegen Gesetzesbrüchen von einem Gericht verurteilt werden kann, und bei der zweiten darum, ob die Volksvertretung Einfluss auf die Tätigkeit des Ministers nehmen konnte.

Je nach Land und Epoche gibt es wiederum große Unterschiede, was mit der Ministerverantwortlichkeit genau gemeint ist und wie sie in der Realität umgesetzt wird. Die Frage der ministerlichen Verantwortlichkeit stellt sich auch in parlamentarischen Demokratien; dort kann die Volksvertretung dafür sorgen, dass ein Minister ausgewechselt wird, sowohl bei juristischen Fehltritten, bei persönlichem Fehlverhalten als auch wegen unterschiedlicher politischen Auffassungen. Das gesamte Regierungshandeln untersteht der parlamentarischen Kontrolle, dieser modernere Begriff ist also umfassender als die traditionelle Ministerverantwortlichkeit.


From Wikipedia, the free encyclopedia · View on Wikipedia

Developed by Tubidy