Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen

Der Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen ist in Deutschland ein Vergehen gemäß § 132a StGB. Demnach ist es insbesondere strafbar, unbefugt inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade sowie bestimmte Berufsbezeichnungen zu führen.

Geschütztes Rechtsgut ist der Schutz der Allgemeinheit vor dem Auftreten von Personen, die sich durch den unbefugten Gebrauch von Bezeichnungen den Schein besonderer Funktionen, Fähigkeiten und Vertrauenswürdigkeit geben (BGH 31, 62; 36, 277). Der Täter gibt Garantien in die Qualität, Lauterkeit und Vorhersehbarkeit von Verhalten oder Leistungen in bestimmten sozialen Funktionen vor, die er nicht besitzt. Strafrechtlich handelt es sich um ein abstraktes Gefährdungsdelikt im Vorfeld insbesondere von Täuschungsdelikten, wobei es auch Elemente des Ehren- und Staatsschutzes enthält.

Nicht geschützt sind bloße Funktionsbezeichnungen wie Abteilungsleiter, Sachbearbeiter, Dozent oder Berufsbezeichnungen wie beispielsweise Polizeibeamter oder Ingenieur. Berufsbezeichnungen können jedoch in anderen Gesetzen geschützt sein.[1]

  1. beispielsweise § 28 Notfallsanitätergesetz oder Ingenieurgesetze.

From Wikipedia, the free encyclopedia · View on Wikipedia

Developed by Tubidy