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Mitwirkungspflicht
Mitwirkungspflicht
steht für:
Mitwirkung der Betroffenen bei Amtsermittlungen, siehe
Amtsermittlungsgrundsatz #Inhalt
ausländerrechtliche Mitwirkungspflichten, zu Deutschland siehe
Asylrecht (Deutschland)#Bearbeitung und Mitwirkungspflichten
Mitwirkungspflichten der Beteiligten (Steuerrecht)
Mitwirkung beim Bezug von Sozialleistungen, siehe
Erstes Buch Sozialgesetzbuch #Grundsätze der Leistungserbringung
Dies ist eine
Begriffsklärungsseite
zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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