Mord (Deutschland)

Mord ist in Deutschland die vorsätzliche Tötung eines Menschen mit mindestens einem Mordmerkmal. Zu den Mordmerkmalen zählen Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebs, Habgier, sonstige niedrige Beweggründe, Heimtücke, Grausamkeit, gemeingefährliche Mittel und das Motiv eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken. Mord ist ein Tatbestand des materiellen Strafrechts, der von § 211 des Strafgesetzbuches (StGB) erfasst ist und mit dem Strafmaß der lebenslangen Freiheitsstrafe bedroht ist.

Der Mord an einem Menschen ist durch ein – im Vergleich zum Totschlag – größeres Unrecht charakterisiert. Dieses wird nach geltendem Recht durch die Verwirklichung der so genannten Mordmerkmale angezeigt. Daher wird Mord gegenüber anderen Tötungsdelikten mit dem höheren und grundsätzlich zwingenden Strafmaß der lebenslangen Freiheitsstrafe bedroht.

Die Morde in Deutschland sind laut Kriminalstatistik stark rückläufig: Inklusive der Versuche waren es im Jahr 1993 1.299 Fälle beziehungsweise 1,6 pro 100.000 Einwohner. 2021 waren es 643 Fälle oder 0,77 pro 100.000. Damit halbierte sich die Häufigkeit in dieser Zeit. Dieser Rückgang ist somit wesentlich größer als bei allen Straftaten, die im selben Zeitraum um 27 % sanken.[1] Der deutsche Kriminalitätsrückgang folgt dem Trend, der in allen westlichen Ländern zu beobachten ist.[2]

  1. Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen pks-zeitreihe.
  2. Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen tonry.

From Wikipedia, the free encyclopedia · View on Wikipedia

Developed by Tubidy