Mutung

Eine Mutung, auch Muthung, ist ein Antrag eines Muters bei einer Bergbehörde auf Bewilligung einer Genehmigung zum Bergbau.[1] Nach den neueren deutschen, preußischen, sächsischen und österreichischen Berggesetzen begründete die den gesetzlichen Erfordernissen entsprechende Mutung einen Rechtsanspruch auf Verleihung des Bergwerkseigentums. Dieser Rechtsanspruch galt jedoch nicht gegenüber der verleihenden Behörde, sondern gegenüber Dritten.[2] Heute noch steht in der Geologie Mutung für Ortung der Gesteine in der Tiefe, die Felsmutung, während für den historischen Begriff des „Suchens und Fündigwerdens“ Prospektion verwendet wird.

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