Als NS-Prozesse bezeichnet man in einer verbreiteten Kurzform die Strafprozesse zu Verbrechen des Nationalsozialismus. Im Fachdiskurs ist für Verfahren zu den nationalsozialistischen Gewaltverbrechen die Kurzform NSG-Verfahren verbreitet.[1] Einen Teil davon bezeichnet vor allem der Alltagsdiskurs auch als Kriegsverbrecherprozesse.