Als Nahverkehr (in Bezug auf Siedlungen auch, sowie in der Schweiz stets, Ortsverkehr[1]) wird im Straßen-, Schienen-, Schiffs- und im Luftverkehr eine Verkehrsart verstanden, bei der ein Transport- oder Verkehrsmittel eine bestimmte Reiseweite oder bestimmte Fahrzeit nicht überschreitet. Pendant ist der Fernverkehr.